Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Pflegegrad, Kosten, Leistungen: Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Pflegeplatz und Aufnahme für Sie zusammengestellt. Natürlich beantworten wir Ihnen alle weiteren Fragen gerne auch persönlich.
Mit dem Begriff „Pflegegrad“ wird die individuelle „Pflegebedürftigkeit“ einer Person beschrieben. Um dies möglichst exakt fassen zu können, hat der Gesetzgeber Kriterien bestimmt, nach denen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, eingestuft werden können. Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 werden zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen.
Die Einstufung in Pflegegrade richtet sich nach dem Ausmaß, mit welchem eine Person in ihrer Selbstständigkeit und ihren persönlichen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Die daraus ermittelten Grade bilden die Bandbreite von Pflegebedürftigkeit ab. Hier finden Sie die entsprechenden Definitionen dazu:
- Pflegegrad 1: Diesen Pflegegrad erhalten Personen, bei denen eine „geringfügige Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ festgestellt wurde. Diese wird laut Definition schon durch leichte Einschränkungen im Alltag erreicht.
- Pflegegrad 2: Wird bei einer pflegebedürftigen Person eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ festgestellt, erhält sie den Pflegegrad 2. Dies trifft zu, wenn die Person ihren Alltag in sämtlichen Lebensbereichen nur erheblich eingeschränkt bewältigen kann.
- Pflegegrad 3: Voraussetzung für den Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.“
- Pflegegrad 4: Wird im Rahmen der Einstufung festgestellt, dass eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt, erhält die Person den Pflegegrad 4.
- Pflegegrad 5: Voraussetzung für den Pflegegrad 5 ist, dass in der Begutachtung „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ festgestellt wurden, die besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen.
Weiter Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Den Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung. Von den zuständigen Mitarbeiter*innen erhalten Sie ein entsprechendes Antragsformular. Das ausgefüllte Formular wird unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes (MDK) geprüft.
Im Rahmen der Prüfung verschaffen sich die Mitarbeiter*innen des Medizinischer Dienst (MDK) meist bei einem persönlichen Gespräch vor Ort einen Eindruck. Hierbei wird begutachtet, welche täglichen und individuellen Beeinträchtigungen bei der jeweiligen Person bestehen. Dem Prüfer ist es wichtig zu ermitteln, welche Aufgaben der Antragsteller im Alltag noch eigenständig erledigen kann und wozu Hilfe benötigt wird. Auch der Medikamentenbedarf fließt in die Prüfung mit ein.
Als Grundvoraussetzung, dass Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) bezogen werden können, ist das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses erforderlich. Das Versicherungsverhältnis ist an Ihre Krankenversicherung angegliedert. Weiterhin muss eine Mindest-Versicherungszeit in der Pflegeversicherung bestehen, bis die Leistungsgewährung erfolgen kann. Laut § 33 Abs. 2 SGB XI besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen dann, wenn der Versicherte vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in den letzten zehn Jahren Mitglied oder familienversichert war.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auch hier.
Die Kosten für einen Pflegeplatz setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
- Allgemeine Pflege
- Unterkunft
- Verpflegung
- Ausbildungsumlage
- Investitionskosten
Eine Aufstellung finden Sie auf den Preislisten unserer Gemeindepflegehäuser und Seniorenzentren. Gerne beraten wir Sie hierzu auch ausführlich. Sprechen Sie uns einfach an.
Pflegebedürftige und ihre Angehörige haben Anspruch auf individuelle Pflegeberatung bei ihrer Pflegekasse. Die zuständigen Mitarbeiter*innen der Pflegekasse geben einen umfassenden Überblick aller möglichen Leistungen und unterstützen bei der Auswahl notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen. Häufig übernehmen die Pflegestützpunkte im Landkreis diese Aufgabe.
Je nach Bedarf gibt es verschiedene Möglichkeiten und Angebote für pflegebedürftige Menschen. Eine Übersicht unserer Leistungen finden Sie hier.
Hier finden Sie uns: Alle Standorte auf einen Blick
Schlossberg 2
71394 Kernen-Stetten
Alexander-Stift Allmersbach
Hofäcker 12
71573 Allmersbach
Alexander-Stift Aspach
Teplitzer Weg 1
71546 Aspach
Betreutes Wohnen
Richard-Hirschmann-Straße 19
73728 Esslingen
Alexander-Stift Hegnach
Haldenäcker 13
71334 Waiblingen-Hegnach
Alexander-Stift Hohenacker
Karl-Ziegler-Straße 39
71336 Waiblingen-Hohenacker
Alexander-Stift Kirchberg
Schulstraße 41
71737 Kirchberg a.d. Murr
Alexander-Stift Korb
Hettlenweg 3
71404 Korb
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73098 Rechberghausen
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